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Mitgliedschaft

Die LANDESINNUNG DES KERAMIKERHANDWERKS IN HESSEN – das ist der formal korrekte Name der hessischen Töpferinnung – ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Basis der Satzung ist die Handwerksordnung.

 


Dort ist geregelt, dass jeder Mitglied der Innung werden kann, der selbständig eine Töpferei oder einen vergleichbaren Keramikbetrieb inne hat. Zur Selbständigkeit im Keramikerhandwerk ist eine Meisterprüfung seit einigen Jahren nicht mehr erforderlich.

 


Ferner kann der Innungsvorstand Personen als Gastmitglieder aufnehmen, die sich in besonderer Weise dem Töpferhandwerk verbunden fühlen.

 


Um Mitglied in der Töpferinnung zu werden ist ein Antrag an den Vorstand der Innung erforderlich. Ein Formular für diesen Antrag erhalten Sie gern per E-mail vom Obermeister: obermeister@toepferinnung-hessen.de  

 


Der Vorstand der Innung nimmt Sie als neues Mitglied auf, nach der Aufnahme erhalten Sie eine Innungssatzung, über die wir Sie auf Wunsch auch gern vorab informieren. Mit der Aufnahme wird für jedes Kalenderjahr der Innungsbeitrag von 90,- € fällig. Ein Austritt aus der Innung ist durch schriftliche Mitteilung an den Obermeister jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich.

 



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